Würzburg, 4. Juli 2020
Generation Aufstiegswunder
1. Gerechte Start- und Lebenschancen für Alle
Die Jungen Liberalen Bayern vertrauen auf die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
jedes Einzelnen. Damit alle Bürger unabhängig ihrer Herkunft ihre individuellen
Lebensziele verwirklichen können, bedarf es angemesseneren Voraussetzungen. Gerechte
Startchancen entstehen erst durch den Verzicht auf staatliche Einschränkungen, durch
Ermöglichung eines Lebens ohne äußere Zwänge, aber eben auch durch den Ausgleich
ungünstiger Lebensbedingungen. Um Chancengerechtigkeit statt falscher Gleichheit zu
erreichen, fordern wir insbesondere:
1.1 Finanzielle Grundlagen für jedes Kind
Die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Bürger und Einwohner
eines Staates ist ein Kernanliegen des Sozialstaats. Sie ist dabei vor allem auch
Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut und Sprungbrett zur Verwirklichung des eigenen
Lebensglücks. Neben der rein materiellen Absicherung steht dabei für uns vor allem
die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Fokus.
Die immer wieder vorgebrachte, pauschalisierte Forderung nach mehr Geld geht aber
unter Umständen am eigentlichen Problem vorbei. Strukturell wird Kinderarmut nicht
durch Sozialtransfers beseitigt, sondern durch die ausreichende Erwerbstätigkeit der
Eltern. Zur Verbesserung der materiellen Situation von Kindern schlagen wir die
Jungen Liberalen Bayern vor:
- Die Abschaffung der so genannten Zusammenveranlagung von Ehegatten aus
(Ehegattensplitting). Anstatt dessen versteuert jeder Ehegatte sein Einkommen
nach seinem individuellen Einkommensteuertarif selbst. Für eine gerechte
Verteilung der steuerlichen Förderung sollen Eltern, die Kinder aufziehen, von
festen Freibeträgen profitieren, die sie pro Kind erhalten. Dabei dürfen sich
die Steuerpflichtigen im neuen Modell finanziell nicht schlechter stellen als
bisher. - Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll
abzugsfähig sein. - Jugendliche ab 16 Jahren sollen selbst Anspruchsberechtigte des Kindergeldes
sein, sofern sie einen eigenen Haushalt führen. - Langfristig eine einfachere Handhabung aller kinderbezogenen Sozialleistungen zu
ermöglichen. Dabei sollen die derzeitigen kindsbezogenen Sozialleistungen
gebündelt werden. Diese sollen als Kinderbürgergeld im Rahmen einer negativen
Einkommensteuer über das Finanzamt ausgezahlt werden. Die Höhe des
Kinderbürgergeldes orientiert sich dabei an der Bedürftigkeit der Familie. - Kinder von ALG II-Empfängern sollten nicht automatisch einer Bedarfsgemeinschaft
zugehören. Wir fordern die Streichung des § 7 Abs. 3 Nr. 4., sodass die Kinder
nicht automatisch Kunden des Arbeitsamtes werden.
1.2 Beste Erziehung und Betreuung für jedes Kind
Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich dazu, jedem Kind bestmögliche
Chancengerechtigkeit zukommen zu lassen. Die Chancen die ein Kind hat dürfen nicht
vom finanziellen oder sozialen Status der Eltern abhängig sein. In der Schaffung
dieser Chancengerechtigkeit sehen wir eine staatliche Aufgabe. Gleichzeitig stehen
wir zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie und des Erziehungsrechts der
Eltern. Das in Ausgleich zu bringen sehen wir als Aufgabe an zu der wir folgende
konkrete Lösungen vorschlagen:
- Hinweisen auf einen problematischen Umgang mit den eigenen Kindern muss das
Jugendamt schnell nachgehen. Neben der Kontaktaufnahme zu den Eltern mit dem
Ziel der Unterstützung auf freiwilliger Basis unterstützen wir dabei in letzter
Konsequenz auch die Möglichkeit, im Falle festgestellter, gravierender und
anhaltender Mängel das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen.
Pflegefamilien sollen strengen Anforderungen genügen, die regelmäßig überprüft
werden müssen. Dazu sollen die Jugendämter personell besser ausgestattet werden. - Werden im Rahmen der wichtigsten bereits verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen
dringende Hinweise auf Misshandlung, Missbrauch oder schwere Vernachlässigung
eines Kindes festgestellt, entfällt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. - In KiTas soll frühzeitig weiterhin qualitativ hochwertige Bildungsarbeit nach
dem bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan stattfinden. Insbesondere hier
können unterschiedliche soziale Hintergründe der Kinder durch spezielle
Förderung ausgeglichen werden. - Die Jungen Liberalen Bayern fordern hierbei die verpflichtende Einführung eines
einjährigen Vorschul-Besuches im Rahmen des Kindergartens. Hierbei können die
Kinder ohne Druck von Noten auf die Schule vorbereitet werden und Unterschiede
in Deutschkenntnissen oder bei Grundkenntnissen im kreativen Spielen, Basteln
etc. können hierbei ausgeglichen werden, um allen Kindern einen guten Start in
die Schulzeit zu ermöglichen. Die Kosten sind hierbei komplett vom Staat zu
übernehmen. - Wir begrüßen zwar den Vorstoß einiger Kommunen, wie etwa München, die einen
beitragsfreien Kindergarten ermöglichen. Dies darf aber nicht zu Lasten der
Qualität gehen, wenn so bspw. Gelder in der Beitragsfreiheit anstatt einen
besseren Betreuungsschlüssel gesteckt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt
werden, dass die staatliche Förderung zwischen staatlichen, kommunalen,
kirchlichen und privaten Trägern von Krippen, KiTas und Kindergärten bei
gleicher Leistung auch gleich erfolgt - nur so haben die Eltern eine echte
Wahlfreiheit, die nicht finanziell vorbestimmt ist, und können so ihr
Erziehungsrecht ausüben. - Freiwillig in den KiTas und verpflichtend in den Grundschulen muss es
Sprachtests für alle Kinder geben. Im Falle sprachlicher Defizite kann die
Grundschule die Teilnahme am schulischen Förderunterricht anordnen. Das sichere
Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift muss ein vorrangiges Ziel
der Grundschule sein. - Um Mobbing und Stigmatisierung vorzubeugen, sollen Lehrkräfte während der
Ausbildung und im Schulalltag regelmäßig durch Sozialarbeiter und
Schulpsychologen unterstützt werden. - Bei weiterführenden Schulen soll es die freie Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags-
und Ganztagsangeboten geben. Die reine Nachmittagsbetreuung bei
Ganztagsangeboten muss auf jeden Fall optional bleiben. In jedem Fall muss es in
allen weiterführenden Schulen eine Möglichkeit der Mittagsverpflegung geben.
2. Bildung ermöglicht Aufstieg
Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, muss die Politik ihren Fokus
auf Bildung legen. Bildung schafft Voraussetzungen, um das Leben nach den eigenen
Vorstellungen zu gestalten und ist der Schlüssel, um die Herausforderungen am
Arbeitsmarkt oder der Integration zu bewältigen. Sie ist der größte Chancenmotor
unserer Gesellschaft und dient der Entfaltung und Selbstermächtigung des Menschen.
Bildung darf nicht nur während der regulären Schulzeit passieren. Der Staat muss alle
Wege bereitstellen, die spätere Weiter- und Fortbildung ermöglichen. Lebenslanges
Lernen kann das eigene Leben flexibler machen und die individuellen Chancen auf dem
Arbeitsmarkt steigern. Dabei müssen für alle dieselben Voraussetzungen gelten.
Chancengerechtigkeit ist dafür der Schlüssel. Jedem muss unabhängig von der Herkunft
die gleiche Bildung und so der bestmögliche Start ins Leben ermöglicht werden.
Aufstieg durch Bildung heißt, dass nicht die Herkunft, sondern Engagement und
Leistung den Unterschied machen. Das gilt sowohl für die Breitenförderung wie auch
für die Begabtenförderung. Chancengerechtigkeit muss dabei auf individuelle Förderung
und Leistungsorientierung treffen.
2.1 Durch Bildung Flügel heben
Um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen haben wir folgende Vorschläge für die Bildung
unserer Schüler:
- Grundschulen sind der erste Kontakt, den die jüngsten Schüler mit unserem
Bildungssystem haben. Wir müssen hier den Grundstein legen, eine positive
Schulerfahrung zu schaffen und so lebenslanges Lernen und Bildung auch für
spätere Zeiten zu erleichtern. Daher müssen wir insbesondere Grundschulen
finanziell und personell besser ausstatten. Damit können kleinere Gruppen und
eine bessere Betreuung sichergestellt werden und so auf die Bedürfnisse eines
jeden Schülers besser eingegangen werden. So schaffen wir schon früh
individuelle Talentförderung. - Wer mündige Menschen will, braucht eine mündige Schule. Wir verlangen die volle
personelle und finanzielle Autonomie für Schulen. Wir wollen den Schulleitungen
sowie den Pädagogen die Freiheit und Verantwortung zur eigenen Umsetzung und
Gestaltung geben. Die Politik soll sich auf verlässliche rechtliche und
finanzielle Rahmenbedingungen konzentrieren. Mittelfristig fordern wir ein
mutiges und weitreichendes Autonomiemodell, das den Schulen auf freiwilliger
Basis zugänglich gemacht wird. - Inklusion ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention auch für unser
Bildungssystem vorgegeben. Wo möglich müssen auch Kinder mit Behinderungen in
regulären Schulen am regulären Unterricht teilnehmen können. Nur so schaffen wir
auch die Inklusion der Kinder mit Behinderung in unsere Gesellschaft.
2.2 Auszubildende fördern
Um die Anerkennung der Berufsausbildung zu steigern, sowie deren Aufnahme zu
erleichtern fordern die Jungen Liberalen:
- Das Handwerk ist essentieller Bereich unserer Wertschöpfung in Deutschland. Ein
breites Angebot von Handwerksdienstleistungen ist sehr wichtig. Einen strikten
Meisterzwang in allen Handwerksberufen lehnen die Jungen Liberalen ab.
Handwerker sollen zukünftig auch ohne Meisterbrief eine selbständige Tätigkeit
aufnehmen können. Die erst kürzlich wiedereingeführte Meisterpflicht in einigen
Gewerken (seit Anfang 2020) ist kurzfristig rückabzuwickeln. Davon unberührt
bleibt die Meisterpflicht zur Ausbildung. - In Vorbereitung auf jeden Bildungsabschluss (Abschluss der Mittelschule,
Mittlerer Schulabschluss, beruflicher Bildungsabschluss, Hochschulreife) sollen
die angehenden Absolventen umfassend über alle durch diesen Abschluss offenen
Möglichkeiten informiert werden, damit wirklich alle Wege offenstehen - Um Schülerinnen und Schülern bereits während der Schulzeit die Möglichkeit zu
geben, verschiedene Berufe kennenzulernen, sollen für die Mittel-, Real- und
Wirtschaftsschulen sowie für die Gymnasien in Bayern Praktika für die vorletzten
Schuljahre für alle verpflichtend sein. Dadurch ergibt sich bereits während der
schulischen Laufbahn eine Möglichkeit zur Orientierung vor der Bewerbungsphase
für Ausbildungsberufe.
2.3 BAföG für Erwachsene
Bereits heute arbeitet jeder Zweite unter 25 Jahren nicht in seinem erlernten Beruf.
Dies liegt unter anderem an der sich schnell verändernden Arbeitswelt. Die beste
Chance sich an die ständig wandelnden Voraussetzungen des Arbeitsmarktes anzupassen
heißt lebenslanges Lernen.
Um dies für jeden Einzelnen zu jedem Zeitpunkt im Leben möglich zu machen, fordern
wir:
- Ein digitales Freiraumkonto für jeden Bürger, auf das er steuer- und
sozialabgabenfrei sein eigenes Einkommen einzahlen kann. Das Geld auf diesem
Konto soll dazu dienen, dass angesparte Geld für Weiterbildungsangebote zu
nutzen. - Ein BAföG für Erwachsene (sog. Midlife-BAföG) abhängig vom Einkommen, damit
Aufstieg durch Weiterbildung auch für Geringverdiener möglich ist. Das Midlife-
BAföG soll für 10 Jahre jenen zustehen, die monatlich einen Betrag unter dem
Medianeinkommen zur Verfügung haben. Dieser ergibt sich aus Gehalt sowie
investierbarem Vermögen abzüglich zu zahlender Leistungen wie
Unterhaltszahlungen oder Rückzahlungen von Schulden. Mittels einer
Härtefallregelung soll von der starren Grenze im Einzelfall abgewichen werden
können. Der Förderbeitrag soll bei bis zu 1000€ im Jahr liegen, ohne das eine - Rückzahlungspflicht besteht. Außerdem soll es möglich sein das zusätzliche Geld
- über mehrere Jahre anzusparen, um später größere Investitionen in die eigene
Bildung zu finanzieren zu können.
2.4 Weiterbildung und Arbeitsagenturen
Wir wollen jedem im bestehenden System der Arbeitsagenturen eine individuelle
Beratung, Förderung und Qualifizierung nach seinen Fähigkeiten ermöglichen. Auf dem
Weg zum liberalen Bürgergeld wollen wir zudem noch kurz- und mittelfristig
Anpassungen am jetzigen System vornehmen.
- Die Jobcenter sollen in einem erstem Schritt Eignungs- und Interessentests, die
Qualifikationen, unabhängig von Schulzeugnissen ermitteln, anbieten. Die
Teilnahme daran ist freiwillig. Die Ergebnisse stehen dann während der
Beratungsgespräche zu einer individuellen Förderung als Orientierungshilfe zur
Verfügung. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dem Betroffenen danach als
offizieller Nachweis über Qualifikationen für Bewerbungen zur Verfügung stehen. - Weiterbildungsmaßnahmen, die im Endeffekt nur zur Beschönigung von Statistiken
dienen, lehnen wir ab. Wenn eine Fördermaßnahme durchgeführt wird, muss diese
auf die Situation des Arbeitssuchenden passen. - Auch nach der erfolgreichen Vermittlung soll eine weitere Unterstützung, wenn
gewünscht, erfolgen. Wir wollen zusätzlich, dass auch Arbeitnehmer, die bereits
in einem Beschäftigungsverhältnis sind, auf die Angebote der Arbeitsagentur
zurückgreifen können. - In Deutschland gelten ca. 7,5 Millionen Menschen als funktionale Analphabeten.
Um diese Hürde gesellschaftlicher Teilhabe zu bekämpfen, setzen wir uns für
niedrigschwellige, kostenlose Lernangebote für Analphabeten ein. Diese Hilfen
sollen sowohl in ausgedruckter in relevanten öffentlichen Gebäuden, als auch
online in Form von Lernplattformen verfügbar sein. Das Absolvieren dieser
Lernangebote sollten für Analphabeten, die Arbeitslosengeld beziehen,
verpflichtend sein. Dies dient dem Zweck, dass diese so schnell wie möglich in
den Arbeitsmarkt integriert werden können. - Ein elternunabhängiges BAföG, dessen Höhe die tatsächlichen Lebenshaltungskosten
am Ort der Ausbildung berücksichtigt. Die Bewilligung der Förderung Einzelner
darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Für uns Junge Liberale Bayern ist es eine nicht akzeptable Freiheitseinschränkung,
sich zwischen Kind(ern) und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen. Es darf jedoch
nicht darum gehen, bestimmte Lebens- und Familienformen als besonders erstrebenswert
darzustellen. Für liberale Politik muss immer die freie Entscheidung des Einzelnen im
Mittelpunkt stehen.
Damit die Entscheidung über Kinder frei getroffen werden kann, muss die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf verbessert werden. Wir sprechen uns klar gegen ein Bayrisches
Familiengeld aus. Dieses setzt falsche Anreize für junge Eltern dem Arbeitsmarkt
länger fern zu bleiben.
Stattdessen fordern wir:
- Subjekt- statt Objektförderung mit Betreuungsgutscheinen, die ein
nachfrageorientiertes Betreuungsangebot sicherstellen. Dabei setzen wir auf ein
Wochenkontingent an Betreuungsstunden statt einem Tageskontingent, mit der
Möglichkeit dies zu einem Monats- oder Halbjahreskontingent zu erweitern. - Das Elterngeldplus und den Partnerschaftsbonus finden wir gute Konzepte, um
beide Elternteile auf dem Arbeitsmarkt zu halten und sprechen uns explizit für
eine Beibehaltung und den weiteren Ausbau aus. - Die Reform des Elterngeldes dahingehend, dass die Differenz zwischen der Anzahl
an Monaten, die die beiden Elternteile in Anspruch nehmen, nicht mehr als 4
Monate betragen darf. Dafür soll die Untergrenze von 2 Monaten entfallen.
Weiterhin soll die maximale Bezugsdauer 14 Monate für beide Elternteile zusammen
gelten. Für Alleinerziehende bleibt die Elterngeldregelung unberührt. - Den allgemeinen Ausbau von Kindertagesstätten, insbesondere für Kleinkinder ab
Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) bis zum Eintritt in den
Kindergarten. Dazu sollen bestehende Investitionsprogramme des Bundes erweitert
werden. - Die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Kindergärten und
sonstigen Kindertageseinrichtungen, sowie die Ausdehnung der zulässigen
Unterbringungszeit. - Erweiterung des Betreuungsangebots nach der regulären Schulzeit, ohne dabei eine
Ganztagesschulpflicht einzuführen. - Weitere Förderungen im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung, wobei wir das
Programm „Erfolgsfaktor Familie" als wichtigen Schritt begrüßen.
3.1 Arbeitszeiten
Die aktuelle Arbeitspolitik hält an den veralteten und starren Regelungen zur
Arbeitszeit fest. Dabei wird übersehen, dass gerade durch die Digitalisierung und
laufende Veränderungen viel Effizienz verloren geht. Daher fordern wir:
- Statt einer gesetzlichen Norm des 8-Stundentages eine wöchentliche
Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (analog zur Europäischen
Arbeitszeitrichtlinie). - Eine Reform der Ruhepausenregelung, um die tägliche Arbeitszeit flexibler
verteilen zu können. Dazu gehört die Abschaffung der 11 Stunden
Ruhezeitenregelung. Die Ruhezeitenregelung soll lediglich für Bereiche gelten,
in denen eine gewisse regelmäßige Pause unbedingt notwendig ist (bspw. im
Schichtdienst oder bei KFZ-/LKW-Fahrern). Dies sollte ebenfalls alle nicht
volljährige Arbeitskräfte umfassen, da sich diese oftmals noch in der
Entwicklung befinden und deshalb angemessene Ruhepausen benötigen. - Eine einfachere Form für Unternehmen ihren Mitarbeitern Home-Office anzubieten:
Der Heimarbeitsplatz bietet zum einen die Chance mögliche Arbeitswegkosten zu
verringern und CO2 einzusparen, zum anderen bietet es gerade jungen Familien die
Gelegenheit sich nicht zwischen Karriere und Familie entscheiden zu müssen.
4. Unterstützung von Alleinerziehenden
Um Alleinerziehende stärker als bisher zu entlasten und zu unterstützen fordern wir:
- Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Zudem
wollen wir für Alleinerziehende die steuerliche Ermäßigung für haushaltsnahe
Dienstleistungen von derzeit 20\\\\\\\% auf 30\\\\\\\% erhöhen. - Das sogenannte „Wechselmodell“ zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder
nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall zu machen. Dies bedeutet
eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein
Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei
einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen
können und falls Außergerichtliche Einigungen durch z.B. Mediation nicht möglich
sein sollten, so entscheidet im Einzelfall ein Familiengericht. Dabei hat das
Gericht vordergründig das Kindeswohl zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage
seine Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die geographische Nähe zwischen
den künftig wechselnden Aufenthaltsorten des Kindes zu beachten. Nur wenn ein
regelmäßiger Besuch von Kindergarten oder Schule problemlos gewährleistet ist,
kann das Wechselmodell zur Anwendung kommen.
5. Aufstieg macht an der Grenze nicht Halt – Für einen
europäisch-globalen Markt
Europa ist die Zukunft. Nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern gerade auch für
den Einzelnen. Der Binnenmarkt und die Grundfreiheiten sind Ergebnis eines sich
verbindenden Europas und eine Errungenschaft für die Freiheit. Niemand soll in Europa
daran gehindert werden das eigene Schicksal in die Hand zu nehmen und sich selbst zu
verwirklichen. Dafür müssen die innereuropäischen Barrieren aufgelöst und überall in
Europa Aufstiegschancen für alle ermöglicht werden. Deshalb fordern wir:
- Personenfreizügigkeit für alle zu ermöglichen. Insbesondere für eine umfassende
Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit muss noch einiges verbessert werden.
Dabei fehlt derzeit eine ausreichende positivrechtliche Regelung, welche ein
Verfahren für grenzüberschreitende Unternehmenswanderungen und -ansiedlungen
vorsehen und für alle – und nicht nur für Kapitalgesellschaften – ermöglichen.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entkopplung des Schicksals des Einzelnen
von den begrenzten Möglichkeiten innerhalb eines Nationalstaates. - Einen im Grunde freien und sozialen europäischen Markt. Dies setzt eine
Minimierung von Marktverzerrungen durch alle Marktteilnehmer innerhalb Europas
voraus. Dabei stehen Subventionen als politische Lenkungsinstrumente der
Innovationskraft der Tüftler und Macher entgegen. Ein nicht überlebensfähiges
Unternehmen oder eine nicht wirtschaftliche Idee darf nicht künstlich gegen den
freien Markt am Leben erhalten werden. Dabei gilt es auch staatliche
Unternehmensbeteiligungen auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so ist ein echter
Chancenaufstieg in einem freien Wettbewerb der Ideen möglich. - Die Vollendung der Globalisierung. Dafür muss zusätzlich zum gemeinsamen
europäischen Markt ein echter globaler Markt etabliert werden. Dies setzt in
einem ersten Schritt Handelsbeziehungen und -abkommen auf Augenhöhe voraus.
Gerade für die Menschen außerhalb Europas sind enge Handelsverflechtungen eine
Aufstiegschance. Doch auch innerhalb Europas bietet ein globaler Markt für den
Einzelnen unendlich viele Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung.
6. Einwanderung – Faire Chancen für alle Einwohner eines Landes
Durch den demographischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte
erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung ist eine von mehreren Möglichkeiten,
durch die eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige
Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert
werden können. Die Politik darf ihren Fokus deshalb nicht nur auf die Gewinnung
ausländischer Fachkräfte setzen, sondern muss Migranten die bereits in Deutschland
leben helfen, ihr Potential auszuschöpfen. Die Jungen Liberalen fordern:
- Speziellen, ihren Anforderungen gerechten Deutsch und Kulturunterrichts für
Migranten und Migrantinnen. - Beratung zu Förder- und Stipendienprogrammen für Migranten und Migrantinnen.
- Unterstützung von Projekten zur Jobvermittlung und Perspektiveneröffnung. Dies
kann beispielsweise in Form von beruflicher Beratung passieren. - Ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten,
beispielsweise durch die Volkshochschulen. - Die einfache und unbürokratische Umsetzung der 3+2 Regelung für die
Aufenthaltsgenehmigung von Auszubildenden. - Die Ermöglichung des langfristig rechtsicheren Aufenthalts für gut integrierte
Asylsuchende, die die deutsche Sprache auf mindestens B1 Niveau des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sprechen, straffrei sind und
einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz besitzen. - Den Ausbau des IQ Netzwerks Bayern. Bereits vorhandene Beratungsstrukturen
müssen weiter ausgebaut werden, damit Migrant*innen eine faire Möglichkeit
bekommen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich in Bayern noch besser
einbringen zu können. Hierbei sollen auch mehr gemeinnützige Gesellschaften
helfen können, die Best Practices aus dem interkulturellen Bildungs- und
Beratungssektor bündeln. - Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration soll dem Vorbild des
2017 gegründeten Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen folgen und dafür sorgen, dass integrative
Maßnahmen noch stärker in die Öffentlichkeit treten. Durch Narrative gelungener
Integration lassen sich beispielsweise hervorragend Vorbilder besonders für
junge Menschen aufzeigen. Migrant*innen, bei denen die Integration bereits
gelungen ist sollen vermehrt angefragt werden, ihre Erfahrungen mit anderen zu
teilen. - Die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Dies soll
nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern bundesweit
einheitlich geregelt werden. Im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU, sollen
Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der Handelspartner leichter anerkannt
werden. Um die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa für alle Bildungsformen zu
ermöglichen, fordern wir mittelfristig eine inhaltliche Angleichung der
Berufsausbildungen und Studiengänge auf europäischer Ebene. - Obdachlose aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland nicht für Sozialhilfe
qualifiziert sind, müssen berücksichtigt werden. Hierzu sind Kompetenzzentralen
nach Hamburger Vorbild, sogenannte „Servicestellen Arbeitnehmerfreizügigkeit“,
zu schaffen. Diese verfügen über sprachkundige Sozialarbeiter, fungieren bei
Bedarf als spezialisierte Arbeitsvermittlung sowie als Rechtsberatung
(Arbeitsrecht, Sozialrecht). Darüber hinaus wird eine „Perspektivenberatung“
angeboten - die Klärung, ob Leistungsansprüche vorliegen, beispielsweise von
potentiell vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Falls
keine Arbeit vermittelt werden kann und keine Leistungsansprüche vorliegen,
vermittelt die Servicestelle Angebote kostenfreier Rückreise in das jeweilige
Heimatland.
7. Aufstieg selbst gemacht – mit Kapital zum Erfolg
Aufstieg ist kein Selbstzweck. Dieser dient nicht nur der Schaffung