eBeKo, 30. Januar 2021
Schockschadenersatz auf Tierhalter ausweiten
Gültigkeit: 5 Jahre
Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern, dass die Ersatzfähigkeit von sogenannten „Schockschäden“ auch bei Tierhaltern Anwendung findet und durch Gesetz entsprechend anerkannt wird.
Begründung:
Diese Schäden kann nach derzeitiger Rechtsprechung nur geltendmachen, wer durch den Tod oder die Verletzung eines nahen Angehörigen schwere gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen erleidet. Infolgedessen kann der Verletzte Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung und Heilkosten verlangen. Die aktuelle Rechtsprechung verkennt allerdings, dass die Bindung zu einem Tier genauso eng sein kann, wie zu einem Menschen und der Tod dieses Tieres ebenfalls schwere Auswirkungen auf den Tierhalter haben kann, die zu finanziellen Einbußen führen.